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Einsatz eines SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) gemäß Baustellenverordnung bei Ihrem Bauvorhaben |
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Nach Inkrafttreten der europäischen Baustellenverordnung in Deutschland am 01.06.1998 wurde der Einsatz eines SiGeKo auf deutschen Baustellen mit mehr als einem tätigen Unternehmer Pflicht. Seit dem 15.01.1999 wird dies regelmäßig von den Vertretern der zuständigen Verwaltungsämter überwacht. Der SiGeKo koordiniert in der Planungsphase, während der Anmeldung und während der gesamten Bauphase bis zum Abschluß des Bauvorhabens die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz aller am Bau Beteiligten. Er erstellt im Vorfeld den SiGe-Plan, koordiniert die notwendigen Maßnahmen der beteiligten Unternehmen und deren gleichzeitige und/oder gemeinsame Arbeit auf der Baustelle im Rahmen der Arbeitssicherheit. Weiterhin überprüft der SiGeKo die richtige Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen und übernimmt die schnelle Koordinierung der Durchführung von Abstellmaßnahmen bei auftretenden Problemen. |
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